Bundesübungen 2026
Gemäss Schiessverordnung müssen die Bundesübungen jeweils bis am 31. August beendet sein.
Dokumente
|
|
Auszeichnungslimiten EFS-OP |
|
|
Merkblatt Schiesswesen ausser Dienst 2026 |
|
|
Militärisches Aufgebotsplakat 2026 |
|
|
Schiesspflicht 2026 |
|
|
Waffen ins Eigentum Übertragen ab 2023 |
Obligatorisches Programm
Die Schiesspflicht muss bis am 31. August absolviert werden.
Samstag, 12. Juni 10.00-12.00 Uhr Schiessanlage Dübendorf
Samstag, 29. August 10.00-12.00 Uhr Schiessanlage Dübendorf
ansonsten riskieren Sie, dass Sie abgewiesen werden.
Mitnehmen (wichtig)
- Aufforderungsschreiben zur Schiesspflicht
- Dienstbüchlein (DB)
- Militärischer Leistungsausweis (MLA)
- Amtlicher Ausweis (z.B. Pass, ID, Führerausweis)
- Persönliche Waffe inkl. Magazin und Putzzeug
- Sackmesser und Gehörschutz (Pamir)
Eidg. Feldschiessen
Das Eidg. Feldschiessen findet wie folgt statt:
An einem OP-Tag auf der Schiessanlage Dübendorf in Kombination oder am offiziellen Datum:
Freitag, 29. Mai 18.00-20.00 Uhr, Schiessanlage Dübendorf
Samstag, 30. Mai 09.00-12.00 Uhr, Schiessanlage Dübendorf
Waffe ins Eigentum übernehmen
Ein Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der AdA anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht einen gültigen Waffenerwerbsschein abgibt, sowie: AdA, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, können ihre persönliche Waffe behalten, sofern sie in den letzten drei Jahren vier Bundesübungen absolviert haben und dies im Militärischen Leistungsausweis (MLA) eingetragen ist.