Obligatorisches Schiessen & Feldschiessen Dübendorf 2026

Der Arbeiterschützenbund Dübendorf informiert hier über die Bundesübungen 2026. Dazu gehören das Obligatorische Programm sowie das Eidgenössische Feldschiessen. Die Durchführung und der Austragungsort des Feldschiessens können je nach Jahr wechseln. Hier findest du die aktuellen Schiessdaten, Schiesszeiten, Austragungsorte und die benötigten Unterlagen.
Schiessanlage Dübendorf: Schützenhausstrasse 15, 8600 Dübendorf

Gemäss Schiessverordnung muss die Schiesspflicht jeweils bis am 31. August erfüllt sein.

Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn mindestens 42 Punkte erreicht und nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden.
Weitere Informationen über die Schiesspflicht sind HIER zu finden

Dokumente

Auszeichnungslimiten EFS-OP
Merkblatt Schiesswesen ausser Dienst 2026
Militärisches Aufgebotsplakat 2026
Schiesspflicht 2026
Waffen ins Eigentum Übertragen ab 2023

Obligatorisches Schiessen 300 m

Die Schiesspflicht muss bis am 31. August absolviert werden.

Freitag, 12. Juni 18.00-20.00 Uhr Schiessanlage Dübendorf
Samstag, 29. August 09.00-12.00 Uhr Schiessanlage Dübendorf

Checken Sie spätestens 30 Minuten vor Schiessende ein,
ansonsten riskieren Sie, dass Sie abgewiesen werden.

Mitnehmen (wichtig) 

  • Aufforderungsschreiben zur Schiesspflicht*
  • Dienstbüchlein (DB)*
  • Militärischer Leistungsausweis (MLA)*
  • * oder DIM-Wallet mit Erinnerung Schiesspflicht
  • Amtlicher Ausweis (z.B. Pass, ID, Führerausweis)
  • Persönliche Dienstwaffe inkl. Magazin und Putzzeug
  • Persönlicher Schalengehörschutz (Pamir)

Eidgenössisches Feldschiessen 2026

Das Eidg. Feldschiessen findet wie folgt statt:

An einem OP-Tag auf der Schiessanlage Dübendorf in Kombination oder am offiziellen Datum:
Freitag, 29. Mai 18.00-20.00 Uhr, Schiessanlage Dübendorf
Samstag, 30. Mai 09.00-12.00 Uhr, Schiessanlage Dübendorf

Waffe ins Eigentum übernehmen

Ein Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der AdA anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht einen gültigen Waffenerwerbsschein abgibt, sowie: AdA, die mit dem Sturmgewehr ausgerüstet sind, können ihre persönliche Waffe behalten, sofern sie in den letzten drei Jahren vier Bundesübungen absolviert haben und dies im Militärischen Leistungsausweis (MLA) eingetragen ist.